Übung mit dem Feuerlöscher von Mitarbeitern
in Klein- und Großbetrieben
Mitarbeiter müssen an Feuerlöschern einmal im Jahr geschult werden.
Sollten Sie die Unterweisungen mit Feuerlöschern nicht durchführen und Ihre
Mitarbeiter nicht jährlich üben lassen, dann gibt es nach den neuen Gesetzen den Bußgeldkatalog zur Arbeitsstätten-verordnung LV56.
Lösungsvorschlag:
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter durch uns einmal jährlich in Sachen Feuerlöscher unterweisen!
Rechtliche Grundlagen:
1. Arbeitsschutzgesetzt: § 10 & § 12
2. Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention:
DGUV Vorschrift 1 § 4 + § 22
3. Brandbekämpfung im Kleinbetrieb:
DGUV Information 205-001 Punkt 11.7-11.8
4. Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden:
DGUV Information 205-001 Punkt 11.9
5. Technische Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2
Zielgruppe: Alle Mitarbeiter