Übung mit dem Feuerlöscher von Mitarbeitern
in Klein- und Großbetrieben

Mitarbeiter müssen an Feuerlöschern einmal im Jahr geschult werden.

 

Sollten Sie die Unterweisungen mit Feuerlöschern nicht durchführen und Ihre

Mitarbeiter nicht jährlich üben lassen, dann gibt es nach den neuen Gesetzen den Bußgeldkatalog zur Arbeitsstätten-verordnung LV56.

 

Lösungsvorschlag:

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter durch uns einmal jährlich  in Sachen Feuerlöscher unterweisen! 

Rechtliche Grundlagen:

1.   Arbeitsschutzgesetzt: § 10 & § 12

2.  Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention:
     DGUV Vorschrift 1  § 4 + § 22

3.  Brandbekämpfung im Kleinbetrieb:
     DGUV Information 205-001  Punkt 11.7-11.8

4.  Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden:

     DGUV Information  205-001 Punkt 11.9

5.  Technische Betriebssicherheitsverordnung  § 9 Punkt 2

Zielgruppe: Alle Mitarbeiter

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