Brandschutzhelfer Ausbildung in Gelsenkirchen
Wir führen die Kurse in Gelsenkirchen und Umgebung durch.
Zielgruppe
Personen, die zum Brandschutzhelfer* bestellt werden oder diese Funktion schon bereits ausüben.
Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände vom November 2012 fordert von jedem Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs. 2 und 3 ist folgendes zu lesen:
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Gefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Besucher, Kunden, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, so z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Eine praktische Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern mit unserem Brandsimulator ist Bestandteil des Seminars.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A - C
- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z.B. Feuerwehr)
- Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
Hinweise
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
Ihr Ansprechpartner
Herr Muhlis Sahin
Rechtliche Grundlagen
§10 ArbSchG, ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)
Voraussetzungen
Es sind keine besonderen Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Lehrgang zu erfüllen.
Abschluss
Teilnahmezertifikat der KUHP Akademie
(Bundesweit anerkannt)
Sollten Sie Interesse an einem Inhouse- oder Firmenseminar haben, sprechen Sie uns an. Die Seminardauer wird individuell an die bestehenden Gefahren in Ihrem Unternehmen / Betrieb angepasst.