Ihr Büro für Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement
Sicherheitstechnische Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 und ASIG
DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
ASIG = Arbeitssicherheitsgesetz
- Sicherheitstechnische Begehung vor Ort
- Beratung zum Thema Arbeitssicherheit als externer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Hilfestellung bei der Erstellung der Gefährdungs-, Arbeitsplatzanalysen und
Risikobeurteilung
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführen von ASA Sitzungen
- Integration von Arbeitsschutz in das vorhandene Qualitätsmanagement
- Integration von Arbeitssicherheit in die Betriebliche Arbeitsabläufe
Arbeitsschutzausschuss (ASA) – ein gutes Instrument für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat jeder Betrieb mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitern einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Teilnehmer des Arbeitsschutzausschusses (ASA) sind in der Regel der Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person, möglichst eine Führungskraft.