Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten wie
Schweissen, Löten, Brennen, Schneiden, Schleifen, Auftauen, stellt immer ein erhöhtes Brandrisiko dar.
Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände vom November 2012 fordert von jedem Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs. 2 und 3 ist folgendes zu lesen:
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Neu ! Ab Mai 2018 Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 "MASSNAHMEN GEGEN BRÄNDE
In der neuen Arbeitsstättenrichtlinie von Mai 2018 wurden die Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung erweitert.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Besucher, Kunden, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, so z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Die KUHP Akademie bietet dazu die entsprechende praxisorientierte Ausbildung an.
Eine praktische Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern mit unserem Brandsimulator ist Bestandteil des Seminars.
Zielgruppe
Personen, die zum Brandschutzhelfer* bestellt werden oder diese Funktion schon bereits ausüben.
Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf
Berlin, München, Saarbrücken, Mainz, Weimar, Jena, Kiel, Schwerin, Potsdam, Leipzig, Hannover, Bielefeld, Heilbronn, Stuttgart, Ulm, Regensburg, Nürnberg, Darmstadt, Aachen, Aalen, Trier, Idar-Oberstein, Hameln, Paderborn, Braunschweig, Bremen, Bremerhafen, Münster, Senden, Dülmen, Lingen, Nordhorn, Goslar, Wangen, Konstanz, Koblenz, Bonn, Neuss, Mönchengladbach, Ratingen, Kassel, Kalkar, Kleve, Kempen, Geldern, Kamp-Lintfort, Moers, Dinslaken, Voerde, Rheinberg, Alpen, Weeze, Tönisvorst, Wegberg, Alsdorf, Hückelhoven, Stolberg, Wuppertal, Solingen, Mettmann, Kaarst, Dresden, Montabaur, Limburg, Sankt Augustin, Lohmar, Göttingen, Magdeburg, Laatzen, Oelde, Stadtlohn, Dorsten, Weiterstadt, Gomaringen, Iserlohn, Celle, Stadthagen, Hagen, Fulda, Freiburg. Gundelfingen,Oberhausen, Mülheim, Kärlich, Wesel, Bocholt, Essen, Bottrop, Bochum, Gelsenkirchen, Köln, Meerbusch, Krefeld, Kevelaer, Merseburg, Halle, Esslingen, Havixbeck, Meppen, Minden, Gladbeck, Bergisch-Gladbach, Neukirchen-Vluyn, Tecklenburg, Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Baesweiler, Erkelenz, Dortmund, Leverkusen, Brilon, Remscheid, Bad Münstereiffel, Bad Lippspringe, Herne, Herten.
Wir bilden Brandschutzhelfer als Inhouse Schulung Bundesweit aus.
In allen Bundesländern. Nicht nur in den Grossstädten sondern auch in kleineren Orten führen wir die Schulung als Brandschutzhelfer durch.
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer..
Rechtliche Grundlagen
§10 ArbSchG, ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023
Voraussetzungen
Es sind keine besonderen Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Lehrgang zu erfüllen.
Abschluss
Teilnahmezertifikat der KUHP Akademie Bundesweit anerkannt