Brandschutzhelfer Schweisser Schweißbetriebe

Durchführung von feuergefährlichen-Arbeiten wie

 

Schweissen-Löten-Brennen-Schneiden-Schleifen-Auftauen, stellt immer ein erhöhtes Brand-risiko dar.

 

Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände vom November 2012 fordert von jedem Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs. 2 und 3 ist folgendes zu lesen:

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

 

Ab Mai 2018    Arbeitsstätten-richtlinie ASR A2.2 "MASSNAHMEN GEGEN BRÄNDE

 

In der neuen Arbeitsstätten-richtlinie von Mai 2018 wurden die Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung erweitert.

Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeits-stätte erforderlich sein.

 

Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Besucher, Kunden, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, so z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

 

Die KUHP-Akademie bietet dazu die entsprechende praxisorientierte Ausbildung an.

Eine praktische Feuerlösch-übung mit Hand-feuerlöschern mit unserem Brandsimulator ist Bestand-teil des Seminars.

 

 

Zielgruppe

Personen, die zum Brandschutzhelfer* bestellt werden oder diese Funktion schon bereits ausüben.

Frankfurt, Hamburg, DüsseldorfBerlin, München, Saarbrücken, Mainz, Weimar, Jena, Kiel, Schwerin, Potsdam, Leipzig, Hannover, Bielefeld, Heilbronn, Stuttgart, Ulm, Regensburg, Nürnberg, Darmstadt, Aachen, Aalen, Trier, Idar-Oberstein, Hameln, Paderborn, Braunschweig, Bremen, Bremerhafen, Münster, Senden, Dülmen, Lingen, Nordhorn, Goslar, Wangen, Konstanz, Koblenz, Bonn, Neuss, Mönchengladbach, Ratingen, Kassel, Kalkar, Kleve, Kempen, Geldern, Kamp-Lintfort, Moers, Dinslaken, Voerde, Rheinberg, Alpen, Weeze, Tönisvorst, Wegberg, Alsdorf, Hückelhoven, Stolberg, Wuppertal, Solingen, Mettmann, Kaarst, Dresden, Montabaur, Limburg, Sankt Augustin, Lohmar, Göttingen, Magdeburg, Laatzen, Oelde, Stadtlohn, Dorsten, Weiterstadt, Gomaringen, Iserlohn, Celle, Stadthagen, Hagen, Fulda, Freiburg. Gundelfingen,Oberhausen, Mülheim, Kärlich, Wesel, Bocholt, Essen, Bottrop, Bochum, Gelsenkirchen, Köln, Meerbusch, Krefeld, Kevelaer, Merseburg, Halle, Esslingen, Havixbeck, Meppen, Minden, Gladbeck, Bergisch-Gladbach, Neukirchen-Vluyn, Tecklenburg, Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Baesweiler, Erkelenz, Dortmund, Leverkusen, Brilon, Remscheid, Bad Münstereiffel, Bad Lippspringe, Herne, Herten.

Wir bilden Brandschutzhelfer als Inhouse Schulung Bundesweit aus.

In allen Bundesländern. Nicht nur in den Grossstädten sondern auch in kleineren Orten führen wir die Schulung als Brandschutzhelfer durch. 

 Rufen Sie uns an:

Tel: 028418858400

 

 

Rechtliche Grundlagen

§10 ArbSchG, ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 

Voraussetzungen   

Es sind keine besonderen Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Lehrgang zu erfüllen.

Abschluss

Teilnahmezertifikat der KUHP Akademie   Bundesweit anerkannt

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