Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
gemäß DGUV Vorschrift 2
Sie erhalten von uns einen Betreuungsnachweis.
Die Grundbetreuung erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Sie umfasst die gesetzliche Mindestanforderung.
