Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten

gemäß DGUV Vorschrift 2

Sie erhalten von uns einen Betreuungsnachweis.

Die Grundbetreuung erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Sie umfasst die gesetzliche Mindestanforderung. 

Büro für arbeitssicherheit
OBEN

Privacy Policy Settings