
Arbeitssicherheit in Neukirchen-Vluyn
Betreuung als externe Sicherheitsfachkraft
Jedes Unternehmen ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern benötigt eine Sicherheitsfachkraft oder auch Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt. Wir können Ihren Betrieb als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen. Mit uns erfüllen Sie die gesetzlichen und die Vorschriften der BG. gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 2.
DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
BG = Berufsgenossenschaft
Wir betrachten Arbeitsschutz als Gesundheitsschutz. Somit ist Präventivarbeit gefordert. Um Unfälle zu minimieren oder gar zu verhindern führen wir Gefährdungsbeurteilungen durch. Hierbei werden alle möglichen Gefährdungsfaktoren wie z.B. mechanische Gefährdungsfaktor oder elektrische, biologische usw.. in Betracht genommen. Desweiteren wird das ganze dokumentiert.
Arbeitssicherheit - Brandschutz - Erste Hilfe - Neukirchen-Vluyn - Gefährdungsbeurteilungen