Wesel Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung als externer Sicherheitsfachkraft

Mit uns erfüllen Sie die gesetzlichen und die Vorschriften. Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 2.

DGUV-Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
BG-Berufsgenossenschaft

Arbeitssicherheit in der Hansestadt Wesel am Rhein

bedeutet für uns ihr Unternehmen in der Hansestadt oder Nachbarsstädte wie zum Beispiel Hünxe, Schermbeck, Hamminkeln, Voerde, Dinslaken, Alpen, Xanten, Sonsbeck, Rheinberg,  usw.. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner den Vorschriften und Regelwerken optimal zu betreuen. 

Wir unterstützen Sie den Arbeitsschutz in ihre betriebliche Organisation einzubinden und stets die Wirksamkeit zu kontollieren.

Die Grundlegende arbeitsschutzrechtliche Forderungen des Gesetzgebers zu erfüllen.

Arbeitsbedingungen, die sich auf die Sicherheit, Gesundheit und Umwelt ihrer Mitarbeiter auswirken, zu beurteilen und zu verbessern.

 

Die notwendigen Dokumente zu erstellen, die Sie zum Nachweis einer geeigneten Arbeitsschutz- und Brandschutzorganisation sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften benötigen.

Grundbetreuung nach DGUV-Vorschrift-2

Betriebsbegehungen

Unterstützung bei Unterweisung von Mitarbeitern

Teilnahme bei ASA Sitzungen

Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilung

Erstellung der Betriebsanweisung

Dokumentation der Psychische Gefährdungsbeurteilung

Beratung zu den Punkten Unternehmerpflichten, Pflichtenübertragung

Begleitung bei behördlichen Anforderungen

Organisation von Selbsthilfekräften

Die Hansestadt am unteren Niederrhein. Es ist seit 1842 die Kreisstadt des Kreises.

planam norit
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