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fachkraft für arbeitssicherheit Düsseldorf

Betreuung als externer Sicherheitsfachkraft

Als externe Sicherheitsfachkraft (SiFa) unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 ergeben.

Unsere Betreuung orientiert sich dabei streng an den Vorgaben der §5, 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.

 

SiFa oder FaSi

Beides ist gleich. SiFa steht für Sicherheitsfachkraft. FaSi für Fachkraft für Arbeitssicherheit. Somit haben beide die gleiche Bedeutung.

Betrieblicher Arbeitsschutz ist eine gesetzliche Vorschrift. Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine externe Sicherheitsfachkraft. SiFa sorgt dafür, mit der Grundbetreuung, dass die DGUV Vorschrift 2 im Unternehmen eingehalten wird.

 

Experten beauftragen

Wir empfehlen Ihnen, sich für einen neutralen Experten zu entscheiden. Beauftragen Sie uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gerne beantworten wir Ihre Fragen vorab. KUHP Arbeitsschutz bietet Ihnen eine Beratung, die alle Unsicherheiten beseitigt.

Somit zeigen wir Ihnen in welchem Umfang die sicherheitstechnische Betreuung nötig ist.

 

Der gesetzliche Auftrag

Die Zeit, in der die sicherheitstechnische Betreuung pro Jahr in Ihrem Unternehmen erfolgen muss, richtet sich nach der Firmengröße sowie nach der Anzahl Ihrer Mitarbeiter.

Als kleines oder mittelständisches Unternehmen ist betrieblicher Arbeitsschutz wichtig.

Sparen Sie Ihre internen Ressourcen. Verlassen Sie sich für einen externen Sicherheitsfachkraft . Wir als experten sind für Sie da, wenn es um den betrieblichen Arbeitsschutz geht.

KUHP Arbeitsschutz bietet Ihnen eine kompetente Betreuung als FaSi an. Damit versichern wir Ihnen, dass betrieblicher Arbeitsschutz unsere Kernkompetenz ist.

 

Warum gibt es die Sicherheitsfachkraft?

Der Gesetzgeber hat die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte gesetzlich festgelegt. Die Forderung der Betreuung durch einen dieser Experten ist für jeden Betrieb gleichermaßen relevant.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gibt vor, dass Arbeitgeber eine sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft erhalten. Die DGUV Vorschrift 2 gibt vor in welchem Umfang das geschieht.

 

WZ Code

Jährlichen Betreuungszeit wird je nach Größe und Wirtschaftszweig des Unternehmens definiert.

Die Betreuungszeit wird gemäß DGUV V2 anhand der Mitarbeiterzahl und der Betreuungsgruppe festgelegt.

Somit ist ein fester Rahmen mit klaren Vorgaben vorhanden - Diese müssen die Unternehmen einhalten. 

 

KUHP Arbeitsschutz unterstützt Sie gerne durch Stellung einer externen SiFa in Düsseldorf.

 

Welchen Zweck erfüllt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkräfte haben einen gesetzlichen Auftrag. Nämlich die sicherheitstechnische Betreuung. Diese Betreuung soll sicherstellen, dass die Unternehmen im Arbeitsschutz ihre Maschinen und Anlagen auf dem neuesten Stand der Technik halten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen sich ständig fortbilden. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz und einen ausreichenden Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Arbeitsmedizin

Damit auch der Bereich Arbeitsmedizin im Betrieb ausreichend berücksichtigt wird, muss jeder Betrieb im Rahmen einer betriebsärztlichen Betreuung einen Betriebsarzt bestellten. Der Betriebsarzt arbeitet eng mit dem Berater der Arbeitssicherheit zusammen. 

 

Die Aufgabe der SiFa ist in erster Linie eine beratende Tätigkeit, dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur der Geschäftsführer beraten werden soll. Als Ansprechpartner der Beratungsauftrag auch für die Führungskräfte, Mitarbeiter und Betriebsrat zu verstehen, also alle Personen im Betrieb. 

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